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E-Mail: info@pvg-burgenlandkreis.de

Weißenfels, Selauer Straße 28
   Tel. : +49 (0) 3443 46 07 0
   Fax: +49 (0) 3443 46 07 25

Naumburg, Graf-Stauffenberg-Straße 11
   Tel. : +49 (0) 3445 23 16 0

 

Öffnungszeiten

Montag
07:00 - 15:30
Dienstag
07:00 - 15:30
Mittwoch
07:00 - 15:30
Donnerstag
07:00 - 15:30
Freitag
07:00 - 15:30
 Telefonauskunft telefon +49 391 / 5363180 | Sitemap |

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Ihr Nahverkehrspartner im Burgenlandkreis

... einfach gut ankommen!

 

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Fahrplanauskunft

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  • Stornobedingungen für Tages- und Mehrtagesfahrten:

    Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der PVG Burgenlandkreis mbH von der Fahrleistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Einganges bei der PVG Burgenlandkreis mbH. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:

     Bis 45 Tage vor Reisebeginn:   keine Stornogebühr
     ab 44 vor Reisebeginn:  20 % des Reisepreises
     ab 30 vor Reisebeginn:   50 % des Reisepreises
     ab 14 vor Reisebeginn:   60 % des Reisepreises
     ab 6 vor Reisebeginn:  80 % des Reisepreises
     1 Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt am Reisetag:  100 % des Reisepreises

     

    Bei Umbuchungen von Tages- und Mehrtagesfahrten berechnen wir eine Bearbeitungs-gebühr von 5,00 Euro pro Person. 

  • Datenschutzinformationen für den Reisedienst und Mietomnibusverkehr

    Informationen zum Datenschutz -

    Pflichtinformationengemäß Artikel 13 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)

    1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des Datenschutzbeauftragten

    PVG Burgenlandkreis mbH
    Selauer Str. 28
    06667 Weißenfels

    Der Datenschutzbeauftragte ist unter der oben genannten Anschrift mit dem Zusatz Datenschutzbeauftragter oder per E-Mail unter: datenschutz@pvg-burgenlandkreis.de erreichbar.


    2. Zweck der Datenverarbeitung
    Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zweck der Erfüllung, Abwicklung und Rechnungslegung Ihrer Leistungsbestellung/Buchung. Diese Daten werden von uns
    erfasst und gespeichert. Der Umfang der erhobenen Daten beschränkt sich auf die für die Abwicklung unmittelbar notwendigen Angaben. Nach Ablauf der Buchungsabwicklung sind wir verpflichtet,
    Daten zur Zahlungsabwicklung aus steuerlichen Gründen in unserem System für den gesetzlich festgesetzten und begrenzten Zeitraum zu speichern.


    3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
    Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des Reisevertrages erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 DSGVO.


    4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
    Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur zum Zweck der Erfüllung, Abwicklung und Rechnungslegung Ihrer Leistungsbestellung/Buchung an beteiligte Leistungsgeber wie Hotels.


    5. Dauer der Datenspeicherung
    Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung notwendig sind und auch nicht mehr den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a und e).


    6. Betroffenenrechte
    · Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
    · Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    · Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
    · Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    · Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)


    7. Zuständige Aufsichtsbehörde

    Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
    Postfach 1947
    39009 Magdeburg

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Sehr geehrter Gast,
    wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Wir möchten Sie bitten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der PVG Burgenlandkreis mbH. Diese AGB sind gültig für alle Buchungen seit dem 01.10.2005 und ersetzen somit alle bisher gültigen AGB.

    1. Abschluss des Reisevertrages
    Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen (Reiseanmeldung und Reisevertrag). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu erfassen. Mit dem Katalog erhält der Reisende die vollständigen Allgemeinen
    Reisebedingungen. Unverzüglich nach Reiseanmeldung erhält der Reisende die schriftlicheReisebestätigung.

    2. Zahlungen

    a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens EUR 250 nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k BGB zu zahlen.
    b) Der Restbetrag ist auf Anforderung sechs Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
    c) Vertragsabschlüsse innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
    d) Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis EUR 75nicht übersteigt.

    3. Unsere Leistungen

    a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog / Sonderausschreibung) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung und dem Voucher.
    b) Nebenabredungen, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reisemeldung, insbesondere aber die Reisebestätigung aufzunehmen.
    c) Bei Ferienzielreisen, deren Dauer sich über mehrere Saisonzeiten erstreckt, sind die Preise zu entrichten, die der jeweiligen Aufenthaltswoche entsprechen.
    d) Maßgebend für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.
    e) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt bei Eingang der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich
    f) Die Katalogangaben sind bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

    4. Preisänderungen

    Wir können bis vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschlusskonkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.

    b) Eine Preiserhöhung kann nur bis 4 Wochen vor dem Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
    c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in
    der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
    d) Die Rechte nach 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

    5. Leistungsänderung

    a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind
    nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.
    c) Im Fall der erheblichen Änderung einer Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
    d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

    6. Rücktritt des Kunden

    a) Nach dem jederzeit möglichen Reiserücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: bei Bus- / Auto- / Bahnreise: Erfolgt der Rücktritt bis: 45 Tage vor Reisebeginn.
    b) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
    c) Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist bei Stornierung durch den Kunden, abweichend zu unseren Geschäftsbedingungen, der volle Preis zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden können.

    7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden

    Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5 pro Person verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von den Reiseveranstaltern ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

    8. Ersatzreisende

    a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzten lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
    b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
    c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den durch die Teilnahme des Dritten entstandenen Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf EUR 15.

    9. Mindestteilnehmerzahl

    a) Ist in der Beschreibung der Reise (Katalog, Prospekt etc.) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Beginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
    b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 11.a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
    c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
    d) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter sein Recht nach Ziff. 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters gegenüber geltend zu machen.
    e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziff. 11.c) Gebrauch, so ist der von den Reisendengezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

    10. Kündigung infolge höherer Gewalt

    a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,
    Zerstörung von Unterkünften, oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
    b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für eine erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistung eine nach § 638, Abs. 3 BGB zu bemessender Entschädigung verlangen.
    b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
    c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten
    d) Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis EUR 4000. Übersteigt der Reisepreis diese Summe, ist die
    Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.

    11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

    a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeilicher Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie
    Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
    b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzung zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder der Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
    c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.
    d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.

    12. Gerichtsstand

    a) Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
    b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen eine Person richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
    c) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute (Firmen bzw. Agenturen) ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters.

    13. Allgemeine Bestimmungen und Unwirksamkeit

    Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berechtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten sich unsere Unternehmen vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Wir empfehlen Ihnen generell den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes. Die Mitarbeiter beraten Sie gern.

    Amtsgericht Stendal HRB 206 540
    Geschäftsführer: Lutz Däumler
    PVG Burgenlandkreis mbH
    Selauer Straße 28
    06667 Weißenfels
    Tel.: 03445 231626
    Fax. 03445 231666
    e-mail: reisedienst@pvg-burgenlandkreis.de
    oder: www.pvg-burgenlandkreis.de

 

 

 

 

 

 

 

Ausbildung

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