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Am Freitag, den 15. Mai (Freitag nach Christi Himmelfahrt) verkehren die Linien nach Ferienfahrplan. Bitte berücksichtigen Sie die geänderten Fahrzeiten bei Ihrer Fahrtplanung. Die gültigen Fahrpläne sind in der Fahrplanauskunft sowie online auf INSA.de abrufbar.
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Die Stadt Teuchern feiert 1050 Jahre ihres Bestehens. Daher wurde ein kostenfreier Pendelverkehr eingerichtet. Dieser fährt von Obernessa und von Deuben am Bahnhof nach Teuchern. Die Rufbuslinien 794 um 15:57 und die 817 11:36/15:36 werden aufgrund des Sicherheitskonzeptes nicht nach Teuchern fahren. Da kann in den Shuttle umgestiegen werden.
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Sparen leicht gemacht.
Ab April 50 Cent Rabatt auf Einzelfahrkarten im Stadtverkehr Weißenfels beim Kauf per Handy‑App
Ab April können Nutzerinnen und Nutzer von Bussen im Stadtgebiet Weißenfels 50 Cent pro Fahrt sparen, wenn sie ihre Einzelfahrkarte nicht beim Fahrer, sondern bargeldlos per Handy über die MDV‑App MOOVME erwerben.
Den Rabatt gibt es beim Kauf von Einzelfahrkarten zum Stadtverkehrstarif Weißenfels – sowohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Die Rabattaktion startet am Mittwoch, den 1. April, und ist auf ein halbes Jahr befristet. Sie versteht sich als Testprojekt und ist deshalb auf den Stadtverkehr Weißenfels begrenzt. Tickets zum Stadtverkehrstarif sind gegenüber Fahrkarten, die über den Stadtbereich hinausreichen, ohnehin bereits preiswerter. Mit dem Rabatt von 50 Cent pro Ticket lässt sich somit nun doppelt sparen.
Wer die MOOVME‑App noch nicht auf dem Handy installiert hat, kann sie kostenfrei im Google Play Store oder im Apple App Store herunterladen. Die App bietet eine Reihe von Mehrwerten, unter anderem Echtzeit‑Auskünfte zu Bus‑ und Bahnverbindungen, Abfahrtszeiten an Haltestellen sowie Tarifinformationen.
Ziel der Aktion ist die Förderung eines komfortablen und bargeldlosen Ticketkaufs per Smartphone. Dadurch soll der Ticketverkauf durch das Fahrpersonal reduziert, die Haltezeiten an den Haltestellen verkürzt, der Bargeldbestand beim Fahrpersonal verringert sowie durch die Einsparung von Papier ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.
Stadtplan Weißenfels
FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Was ist die Rabatt-Aktion „50 Cent“?
Die Rabatt-Aktion „50 Cent“ ist eine zeitlich befristete Preisreduzierung für Einzelfahrkarten in ausgewählten Stadtverkehren im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV). Beim Kauf einer Einzelfahrkarte über eine Handy-App (zum Beispiel MOOVME) wird der Fahrpreis automatisch um 50 Cent reduziert.
Beim Kauf der Fahrkarte im Bus beim Fahrpersonal (Barverkauf) kann dieser Rabatt nicht gewährt werden. -
Wer nimmt an der 50-Cent-Aktion teil?
Die Rabatt-Aktion wird unter Federführung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) durchgeführt. Daran beteiligen sich mehrere Verkehrsunternehmen mit ausgewählten Stadtverkehren:
Nordsachsen Mobil GmbH, PVG Burgenlandkreis mbH, Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH, THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH sowie Regionalbus Leipzig GmbH. -
Was ist der Hintergrund dieser Aktion?
Ziel der Aktion ist es, den digitalen Ticketkauf zu fördern. Wenn Fahrgäste ihre Tickets per Smartphone erwerben, reduziert sich die Anzahl der Verkaufsvorgänge im Bus. Dadurch verringern sich auch Wechselgeldvorgänge und der Bargeldbestand im Fahrzeug.
Gleichzeitig können sich die Aufenthaltszeiten an Haltestellen verkürzen, da beim Einstieg lediglich die Kontrolle des digitalen Tickets erfolgt. Dies unterstützt eine stabilere Fahrplanabwicklung und entlastet das Fahrpersonal.Für Fahrgäste bietet der Ticketkauf per App ebenfalls Vorteile. Tickets können jederzeit flexibel und ohne Bargeld gekauft werden. Darüber hinaus bietet die App MOOVME zusätzliche Funktionen wie Verbindungssuche, Echtzeitinformationen zu Bus- und Bahnverbindungen sowie Tarifauskünfte.
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Was muss ich tun, um den Rabatt zu erhalten?
Sie benötigen ein internetfähiges mobiles Endgerät (z. B. Smartphone oder Tablet) und müssen Ihr Ticket über eine Handy-App erwerben. Beim Kauf eines entsprechenden Tickets wird der Rabatt automatisch berücksichtigt.
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Mit welcher App erhalte ich den Rabatt?
Wir empfehlen den Ticketkauf über die App MOOVME. Sie bietet Fahrgästen im MDV-Gebiet zahlreiche Zusatzfunktionen, darunter Echtzeitauskünfte zu Bus- und Bahnverbindungen, Haltestellenabfahrten, Tarifinformationen sowie eine Check-In-Check-Out-Funktion für den Ticketkauf.
Der Rabatt wird jedoch auch bei Ticketkäufen über andere Apps gewährt, die MDV-Tickets anbieten, zum Beispiel den DB Navigator. -
Wie kann ich MOOVME auf mein Handy laden?
Die App MOOVME kann kostenfrei im Google Play Store oder im Apple App Store heruntergeladen werden. Geben Sie dazu einfach den Suchbegriff „moovme“ in das Suchfeld des jeweiligen Stores ein.
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Muss ich mich für den Ticketkauf registrieren?
Nein. MOOVME kann grundsätzlich auch ohne Registrierung genutzt werden. Eine Registrierung wird jedoch empfohlen, da gekaufte Tickets dann in Ihrem Nutzerprofil gespeichert sind und im Falle eines Geräteverlusts erneut abgerufen werden können.
Für die Nutzung der Check-In-Check-Out-Funktion ist eine einmalige Registrierung erforderlich. -
Welche Zahlungsmethoden sind bei MOOVME möglich?
Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
Visa oder Mastercard, Google Pay, Apple Pay, PayPal sowie SEPA-Lastschrift. -
Auf welche Fahrkarten erhalte ich den Rabatt?
Der Rabatt von 50 Cent gilt beim Kauf von Einzelfahrkarten sowie Einzelfahrkarten Kind über eine Handy-App für die Stadtverkehrstarife in folgenden Tarifzonen:
Borna (Zone 521), Grimma (Zone 519), Merseburg (Zone 553), Mücheln (Zone 552), Oschatz (Zone 516), Querfurt (Zone 551), Torgau (Zone 515) und Weißenfels (Zone 555). -
Ist der Rabatt für Erwachsene und Kinder unterschiedlich hoch?
Nein. Der Rabatt beträgt in beiden Fällen 50 Cent, unabhängig davon, ob eine Einzelfahrkarte oder eine Einzelfahrkarte Kind gekauft wird.
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Erhalte ich den Rabatt nur einmal oder bei jeder Fahrt?
Der Rabatt wird bei jeder entsprechenden Ticketbuchung innerhalb des Aktionszeitraums gewährt.
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Gilt der Rabatt auch für Zeitkarten oder das Deutschlandticket?
Nein. Die Rabattaktion gilt ausschließlich für Einzelfahrkarten und Einzelfahrkarten Kind in den teilnehmenden Stadtverkehren.
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Wie lange gilt die Rabattaktion?
Die Aktion läuft vom 1. April bis einschließlich 30. September 2026.
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In welchen Gebieten gilt der Rabatt?
Der Rabatt gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb der Stadtverkehrstarife der teilnehmenden Städte und Tarifzonen. Voraussetzung ist, dass die Einzelfahrkarte über eine Handy-App gekauft wird.
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Was passiert, wenn meine Fahrt über das Stadtgebiet hinausgeht?
In diesem Fall gilt der Rabatt nicht. Fahrkarten für Fahrten mit Start oder Ziel außerhalb der jeweiligen Stadtverkehrstarifzone werden zum regulären Preis berechnet.
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Kann ich den Rabatt auch bei Fahrten mit Regionalbuslinien nutzen?
Ja. Innerhalb der jeweiligen Stadtverkehrstarifzone können alle dort verkehrenden Buslinien genutzt werden, sowohl Stadtverkehrslinien als auch Regionalverkehrslinien.
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Warum gilt die Rabattaktion nur in ausgewählten Stadtverkehren?
Die Aktion wird zunächst als Pilotprojekt durchgeführt. Ziel ist es zu testen, inwieweit Fahrgäste die Vorteile des digitalen Ticketkaufs nutzen.
Die ausgewählten Stadtverkehre wurden gewählt, weil dort besonders viele Einzelfahrkarten verkauft werden und die Nutzung von Handytickets bislang vergleichsweise gering ist.Durch den verstärkten Einsatz digitaler Tickets können außerdem mehrere Vorteile erreicht werden:
- weniger Bargeld- und Wechselgeldvorgänge im Bus
- kürzere Haltestellenaufenthalte und stabilere Fahrpläne
- geringerer organisatorischer Aufwand beim Bargeldhandling
- Einsparung von Papier und damit ein Beitrag zum Umweltschutz
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Schüler und Erziehungsberechtigte werden gebeten, nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten.
Der Burgenlandkreis gibt bei einer kurzfristigen Unwetterwarnung zu erwartende Störungen oder das Einstellen der Schülerbeförderung über seine Homepage www.burgenlandkreis.de bekannt.
Parallel dazu erfolgt eine Information über die Medien.
Einstellung der Schülerbeförderung bei Störungen
Die Schülerbeförderung findet im Landkreis grundsätzlich statt.
Sollte es auf Grund besonderer Witterungslagen zu lokalen Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten bei der Schülerbeförderung kommen - bspw. durch starke Schneeverwehungen auf Straßen und Schienen - in deren Folge einzelne Haltestellen nicht angefahren werden, ist folgendes zu beachten:
- Die Schüler sind angehalten, mindestens 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt auf den Bus bzw. die Bahn zu warten.
- Werden die Linienbusse und Bahnen an solchen Tagen durch Schüler dennoch in Anspruch genommen, besteht ein witterungsbedingtes Ausfallrisiko.
- Die Einstellung gilt nur für die Schülerbeförderung. Die Erfüllung der Schulpflicht bleibt davon unberührt.
Über die Servicetelefonnummern der Beförderungsunternehmen kann im Bedarfsfall erfragt werden, welche Verkehrsmittel genutzt werden können.
| Ansprechpartner | Servicerufnummern |
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+49 391 / 5363180 |
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+49 3445 / 23160 |
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+49 3441 / 610 |
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+49 3443 / 460720 |
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+49 3445 / 732151 oder +49 3445 / 732152 |
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Die Haltestelle „Weißenfels, Markt“ wird nicht angefahren. Auf den Linien 785, 792, 793, 794, 796, 797, 800, 801 und 802 entfällt bis auf Weiteres die Bedienung der Haltestelle „Weißenfels, Markt“.
Fahrgäste werden gebeten, auf die umliegenden Ersatzhaltestellen auszuweichen. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme und empfehlen, sich über die aktuellen Verbindungen unter www.insa.de zu informieren.
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In Tagewerben kann die Haltestelle „Stadtweg“ wegen Havarie ab 12.06.2025 Betriebsbeginn bis auf Weiteres nicht bedient werden.
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Stornobedingungen für den Mietomnibusverkehr- Rücktritt/Storno durch den Kunden:
Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der PVG Burgenlandkreis mbH von der Fahrleistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Einganges bei der PVG Burgenlandkreis mbH. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: keine Stornogebühr ab 29 vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises ab 14 vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises ab 6 vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises 1 Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt am Reisetag: 100 % des Reisepreises Trotzdem bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, sonst kann eine Übernahme der Fahrleistung nicht garantiert werden.
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Datenschutzinformationen für den Reisedienst und Mietomnibusverkehr
Informationen zum Datenschutz -
Pflichtinformationengemäß Artikel 13 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des Datenschutzbeauftragten
PVG Burgenlandkreis mbH
Selauer Str. 28
06667 WeißenfelsDer Datenschutzbeauftragte ist unter der oben genannten Anschrift mit dem Zusatz Datenschutzbeauftragter oder per E-Mail unter: datenschutz@pvg-burgenlandkreis.de erreichbar.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zweck der Erfüllung, Abwicklung und Rechnungslegung Ihrer Leistungsbestellung/Buchung. Diese Daten werden von uns
erfasst und gespeichert. Der Umfang der erhobenen Daten beschränkt sich auf die für die Abwicklung unmittelbar notwendigen Angaben. Nach Ablauf der Buchungsabwicklung sind wir verpflichtet,
Daten zur Zahlungsabwicklung aus steuerlichen Gründen in unserem System für den gesetzlich festgesetzten und begrenzten Zeitraum zu speichern.
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des Reisevertrages erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 DSGVO.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur zum Zweck der Erfüllung, Abwicklung und Rechnungslegung Ihrer Leistungsbestellung/Buchung an beteiligte Leistungsgeber wie Hotels.
5. Dauer der Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung notwendig sind und auch nicht mehr den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a und e).
6. Betroffenenrechte
· Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
· Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
· Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
· Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
7. Zuständige AufsichtsbehördeLandesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 1947
39009 Magdeburg -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Wir möchten Sie bitten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der PVG Burgenlandkreis mbH. Diese AGB sind gültig für alle Buchungen seit dem 01.10.2005 und ersetzen somit alle bisher gültigen AGB.1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen (Reiseanmeldung und Reisevertrag). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu erfassen. Mit dem Katalog erhält der Reisende die vollständigen Allgemeinen
Reisebedingungen. Unverzüglich nach Reiseanmeldung erhält der Reisende die schriftlicheReisebestätigung.2. Zahlungen
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens EUR 250 nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k BGB zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist auf Anforderung sechs Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis EUR 75nicht übersteigt.3. Unsere Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog / Sonderausschreibung) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung und dem Voucher.
b) Nebenabredungen, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reisemeldung, insbesondere aber die Reisebestätigung aufzunehmen.
c) Bei Ferienzielreisen, deren Dauer sich über mehrere Saisonzeiten erstreckt, sind die Preise zu entrichten, die der jeweiligen Aufenthaltswoche entsprechen.
d) Maßgebend für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.
e) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt bei Eingang der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich
f) Die Katalogangaben sind bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.4. Preisänderungen
Wir können bis vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschlusskonkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis 4 Wochen vor dem Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.5. Leistungsänderung
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Reiserücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: bei Bus- / Auto- / Bahnreise: Erfolgt der Rücktritt bis: 45 Tage vor Reisebeginn.
b) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
c) Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist bei Stornierung durch den Kunden, abweichend zu unseren Geschäftsbedingungen, der volle Preis zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden können.7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5 pro Person verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von den Reiseveranstaltern ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
8. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzten lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den durch die Teilnahme des Dritten entstandenen Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf EUR 15.9. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Katalog, Prospekt etc.) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Beginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 11.a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter sein Recht nach Ziff. 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters gegenüber geltend zu machen.
e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziff. 11.c) Gebrauch, so ist der von den Reisendengezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.10. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,
Zerstörung von Unterkünften, oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für eine erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistung eine nach § 638, Abs. 3 BGB zu bemessender Entschädigung verlangen.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten
d) Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis EUR 4000. Übersteigt der Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeilicher Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie
Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzung zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder der Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.
d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.12. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen eine Person richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
c) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute (Firmen bzw. Agenturen) ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters.13. Allgemeine Bestimmungen und Unwirksamkeit
Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berechtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten sich unsere Unternehmen vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Wir empfehlen Ihnen generell den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes. Die Mitarbeiter beraten Sie gern.
Amtsgericht Stendal HRB 206 540
Geschäftsführer: Lutz Däumler
PVG Burgenlandkreis mbH
Selauer Straße 28
06667 Weißenfels
Tel.: 03445 231626
Fax. 03445 231666
e-mail: reisedienst@pvg-burgenlandkreis.de
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