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In dieser Woche wurden im Burgenlandkreis die ersten elf virtuellen Haltepunkte des neuen Rufbusses „Flotte Finne“ in Betrieb genommen. Sie ergänzen das bestehende Haltestellennetz und verbessern die Erreichbarkeit in Siedlungsbereichen, in denen Fahrgäste bislang einen Weg von 300 Metern oder mehr zur nächsten Haltestelle für den Ein- oder Ausstieg zurücklegen mussten.
In den Städten Bad Bibra und Nebra sowie der Gemeinde An der Poststraße sind nun die ersten virtuellen Haltepunkte an folgenden Standorten zu den bereits bestehenden Haltestellen der „Flotten Finne“ ergänzt und zur Buchung freigegeben worden:
- Nr. 9001 - Bad Bibra, Herzog-August-Straße
- Nr. 9002 - Bad Bibra, Thalwinkeler Straße
- Nr. 9003 - Bad Bibra, Heilandsbrunnen
- Nr. 9004 - Burgheßler, An der Skulptur
- Nr. 9005 - Herrengosserstedt, Friedensstraße
- Nr. 9006 - Klosterhäseler, Henglein
- Nr. 9007 - Steinbach, Am Reiterhof
- Nr. 9008 - Thalwinkel, Unterdorf Richtung Bad Bibra
- Nr. 9009 - Thalwinkel, Unterdorf Richtung Tröbsdorf
- Nr. 9010 - Wischroda, Ferkelaufzucht
- Nr. 9011 - Nebra, Jugendherberge
Zeitnah werden weitere Haltepunkte in Altenroda und Birkigt hinzukommen. Bis Ende November 2026 erweitert der Burgenlandkreis das Angebot schrittweise um weitere virtuelle Haltepunkte in der Stadt Eckartsberga und den Gemeinden Finneland, Lanitz-Hassel-Tal, Finne und Kaiserpfalz.
Virtuelle Haltepunkte zeichnet aus, dass sie keines physischen Ausbaus bedürfen. Entgegen einer angeordneten Haltestelle werden sie nicht mit einem Haltestellenschild markiert. Ein sicherer Ein- und Ausstieg wird durch die vorab erfolgte verkehrstechnische Überprüfung der Haltepunkte gewährleistet.
Bei Buchung über die App BuMo werden den Fahrgästen die neuen Haltepunkte und deren exakter Standort auf einer Karte angezeigt. Die virtuellen Haltepunkte sind von den bestehenden Haltestellen durch ihre Nummerierung leicht zu unter-scheiden. Alle virtuellen Haltepunkte werden fortlaufend durch 9000er-Nummern kenntlich gemacht und können so leicht gefunden werden. Bei einer telefonischen Buchung weisen die Mitarbeiter der PVG die Fahrgäste auf die neuen virtuellen Haltepunkte hin und beschreiben diese so, dass die Fahrgäste am richtigen Standort auf die „Flotte Finne“ warten können.
Hintergrund:
Die „Flotte Finne“ ist ein Rufbusangebot, das alle Ortsteile der Verbandsgemeinde An der Finne sowie ausgewählte Haltestellen in Bad Kösen, Burkersroda, Buttstädt, Dietrichsroda, Hirschroda, Laucha, Nebra, Plößnitz, Roßleben, Teutleben und Wiehe bedient. Die „Flotte Finne“ fährt ohne festen Fahrplan und kann von Montag bis Freitag in den Zeitfenstern 4 bis 6 Uhr, 8 bis 12 Uhr und 16 bis 23 Uhr sowie am Samstag zwischen 7 und 23 Uhr und am Sonntag von 9 bis 23 Uhr gebucht werden. Die Buchung erfolgt mit der kostenfreien Buchungsapp BuMo (Burgenland-kreis.mobil) oder telefonisch unter 03445 231670.
Für die Fahrt mit der „Flotten Finne“ gelten die Fahrpreise des MDV-Tarifs ohne Zuschläge (Tarifzone entsprechend des Gebiets). Einzelfahrkarten und Tageskarten können bei Fahrtantritt beim Fahrpersonal gekauft werden. Die Bezahlung ist mit EC-Karte und Bargeld möglich. Ebenso gelten Abonnements wie das Deutschland-ticket in den Fahrzeugen der „Flotten Finne“ als gültiger Fahrschein.
Eine Karte mit allen Haltestellen sowie den neuen virtuellen Haltepunkten finden Fahrgäste in der kostenlosen Buchungsapp BuMo sowie auf der Webseite unter https://www.pvg-burgenlandkreis.de/de/fahrplaene/neuer-rufbusverkehr-flottefinne
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Für Fragen, Änderungen oder Anliegen rund um Ihre Schülerzeitkarte stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen in den jeweiligen Bereichen gern zur Verfügung:
Bereich Naumburg
Ellen Scherling
📞 03445 / 2316-24
Bereich Weißenfels
Maya Reichert
📞 03443 / 4607-16
Bereich Zeitz
Kerstin Held
📞 03441 / 61-15
Bereich Bad Bibra
Sissi Fischer
📞 034465 / 2297-0
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Ihren Bereich zuständige Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern weiter.
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Schüler und Erziehungsberechtigte werden gebeten, nachfolgende Hinweise unbedingt zu beachten.
Der Burgenlandkreis gibt bei einer kurzfristigen Unwetterwarnung zu erwartende Störungen oder das Einstellen der Schülerbeförderung über seine Homepage www.burgenlandkreis.de bekannt.
Parallel dazu erfolgt eine Information über die Medien.
Einstellung der Schülerbeförderung bei Störungen
Die Schülerbeförderung findet im Landkreis grundsätzlich statt.
Sollte es auf Grund besonderer Witterungslagen zu lokalen Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten bei der Schülerbeförderung kommen - bspw. durch starke Schneeverwehungen auf Straßen und Schienen - in deren Folge einzelne Haltestellen nicht angefahren werden, ist folgendes zu beachten:
- Die Schüler sind angehalten, mindestens 20 Minuten nach der fahrplanmäßigen Abfahrt auf den Bus bzw. die Bahn zu warten.
- Werden die Linienbusse und Bahnen an solchen Tagen durch Schüler dennoch in Anspruch genommen, besteht ein witterungsbedingtes Ausfallrisiko.
- Die Einstellung gilt nur für die Schülerbeförderung. Die Erfüllung der Schulpflicht bleibt davon unberührt.
Über die Servicetelefonnummern der Beförderungsunternehmen kann im Bedarfsfall erfragt werden, welche Verkehrsmittel genutzt werden können.
| Ansprechpartner | Servicerufnummern |
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+49 391 / 5363180 |
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+49 3445 / 23160 |
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+49 3441 / 610 |
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+49 3443 / 460720 |
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+49 3445 / 732151 oder +49 3445 / 732152 |
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Stornobedingungen für den Mietomnibusverkehr- Rücktritt/Storno durch den Kunden:
Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der PVG Burgenlandkreis mbH von der Fahrleistung zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Einganges bei der PVG Burgenlandkreis mbH. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn: keine Stornogebühr ab 29 vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises ab 14 vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises ab 6 vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises 1 Tag vor Reisebeginn / Nichtantritt am Reisetag: 100 % des Reisepreises Trotzdem bitten wir um rechtzeitige Anmeldung, sonst kann eine Übernahme der Fahrleistung nicht garantiert werden.
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Datenschutzinformationen für den Reisedienst und Mietomnibusverkehr
Informationen zum Datenschutz -
Pflichtinformationengemäß Artikel 13 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des Datenschutzbeauftragten
PVG Burgenlandkreis mbH
Selauer Str. 28
06667 WeißenfelsDer Datenschutzbeauftragte ist unter der oben genannten Anschrift mit dem Zusatz Datenschutzbeauftragter oder per E-Mail unter: datenschutz@pvg-burgenlandkreis.de erreichbar.
2. Zweck der Datenverarbeitung
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten zum Zweck der Erfüllung, Abwicklung und Rechnungslegung Ihrer Leistungsbestellung/Buchung. Diese Daten werden von uns
erfasst und gespeichert. Der Umfang der erhobenen Daten beschränkt sich auf die für die Abwicklung unmittelbar notwendigen Angaben. Nach Ablauf der Buchungsabwicklung sind wir verpflichtet,
Daten zur Zahlungsabwicklung aus steuerlichen Gründen in unserem System für den gesetzlich festgesetzten und begrenzten Zeitraum zu speichern.
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die Datenverarbeitung ist für die Erfüllung des Reisevertrages erforderlich. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1 DSGVO.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur zum Zweck der Erfüllung, Abwicklung und Rechnungslegung Ihrer Leistungsbestellung/Buchung an beteiligte Leistungsgeber wie Hotels.
5. Dauer der Datenspeicherung
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung notwendig sind und auch nicht mehr den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (Art. 17 Abs. 1 Buchstabe a und e).
6. Betroffenenrechte
· Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
· Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
· Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
· Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
7. Zuständige AufsichtsbehördeLandesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Postfach 1947
39009 Magdeburg -
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu machen. Wir möchten Sie bitten, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu lesen. Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der PVG Burgenlandkreis mbH. Diese AGB sind gültig für alle Buchungen seit dem 01.10.2005 und ersetzen somit alle bisher gültigen AGB.1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag wird schriftlich abgeschlossen (Reiseanmeldung und Reisevertrag). Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sind schriftlich zu erfassen. Mit dem Katalog erhält der Reisende die vollständigen Allgemeinen
Reisebedingungen. Unverzüglich nach Reiseanmeldung erhält der Reisende die schriftlicheReisebestätigung.2. Zahlungen
a) Nach Abschluss des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens EUR 250 nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651k BGB zu zahlen.
b) Der Restbetrag ist auf Anforderung sechs Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von sechs Wochen vor Reisebeginn verpflichten zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis EUR 75nicht übersteigt.3. Unsere Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog / Sonderausschreibung) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung und dem Voucher.
b) Nebenabredungen, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reisemeldung, insbesondere aber die Reisebestätigung aufzunehmen.
c) Bei Ferienzielreisen, deren Dauer sich über mehrere Saisonzeiten erstreckt, sind die Preise zu entrichten, die der jeweiligen Aufenthaltswoche entsprechen.
d) Maßgebend für die Gewährung einer Kinderermäßigung ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt.
e) Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt bei Eingang der Buchungen, ist aber nicht Vertragsbestandteil. Veränderungen sind aus beförderungstechnischen Gründen möglich
f) Die Katalogangaben sind bindend. Wir behalten uns jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Katalogangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.4. Preisänderungen
Wir können bis vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschlusskonkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis 4 Wochen vor dem Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in
der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.5. Leistungsänderung
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu erklären.
c) Im Fall der erheblichen Änderung einer Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziffer 4.c) gilt entsprechend.
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.6. Rücktritt des Kunden
a) Nach dem jederzeit möglichen Reiserücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: bei Bus- / Auto- / Bahnreise: Erfolgt der Rücktritt bis: 45 Tage vor Reisebeginn.
b) Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
c) Bei Stornierungen von Reisen, in deren Leistungen bzw. Zusatzleistungen Eintrittskarten enthalten sind, ist bei Stornierung durch den Kunden, abweichend zu unseren Geschäftsbedingungen, der volle Preis zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden können.7. Änderungen auf Verlangen des Reisenden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5 pro Person verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von den Reiseveranstaltern ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
8. Ersatzreisende
a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzten lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Reiseveranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht.
b) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis.
c) Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den durch die Teilnahme des Dritten entstandenen Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf EUR 15.9. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Katalog, Prospekt etc.) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Beginn) hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 11.a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter sein Recht nach Ziff. 11.c) unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters gegenüber geltend zu machen.
e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziff. 11.c) Gebrauch, so ist der von den Reisendengezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.10. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien,
Zerstörung von Unterkünften, oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für eine erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistung eine nach § 638, Abs. 3 BGB zu bemessender Entschädigung verlangen.
b) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Bei eindeutig und ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.e) dieser Bedingungen zu beachten
d) Für alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis EUR 4000. Übersteigt der Reisepreis diese Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- oder Reisegepäckversicherung empfohlen.11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeilicher Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie
Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzung zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder der Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.
d) Im Übrigen gilt, insbesondere auch bei arglistigem Verschweigen des Mangels, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.12. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen eine Person richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.
c) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen Vollkaufleute (Firmen bzw. Agenturen) ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Reiseveranstalters.13. Allgemeine Bestimmungen und Unwirksamkeit
Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Die Berechtigung von Druck- und Rechenfehlern behalten sich unsere Unternehmen vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen. Wir empfehlen Ihnen generell den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes. Die Mitarbeiter beraten Sie gern.
Amtsgericht Stendal HRB 206 540
Geschäftsführer: Lutz Däumler
PVG Burgenlandkreis mbH
Selauer Straße 28
06667 Weißenfels
Tel.: 03445 231626
Fax. 03445 231666
e-mail: reisedienst@pvg-burgenlandkreis.de
oder: www.pvg-burgenlandkreis.de





